Fragen und Antworten


Corona JETZT?

Es bedarf keiner Corona-Regeln mehr. Es besteht keine Maskenpflicht mehr.

Dies gilt auch in meiner Praxis.

Sollten Sie, für sich selbst einen Mund-Nasen-Schutz tragen wollen, dann ist das natürlich Ihr eigener Wille und selbstverständlich völlig ok. Sollten Sie starke Erkältungssymptome haben dann melden Sie sich bitte, bevor Sie ihren Termin wahrnehmen.

Vielen Dank.

 

 

Infektionen mit Corona Viren behandeln?

Heilpraktiker unterliegen einem Behandlungsverbot für Infektionskrankheiten die im Infektionsschutzgesetz unter §24 erläutert sind. Dazu zählt auch die Infektion mit den Corona Viren.  Wir dürfen die Erkrankung selbst nicht behandeln. Aber wir dürfen Ihr Immunsystem behandeln. Bei Fragen, rufen Sie mich gerne an. 



Allgemeine Informationen über Naturheilkunde, Honorar.

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Wann soll/kann ich zum Heilpraktiker?

Wenn Symptome immer wiederkehren. Wenn Erkrankungen einfach nicht abheilen wollen. Wenn Sie es auch mit schulmedizinischer Behandlung nicht in den Griff bekommen. Sie sich naturheilkundlich ohne Chemie behandeln  möchten. Wenn Sie ganzheitlich gesehen werden möchten. Wenn Sie eine Beratung über mögliche Behandlungsformen haben möchten. Wenn Sie Laboruntersuchungen gemacht haben möchten, die in der Arztpraxis aus Budgetgründen nicht gemacht werden. Wenn Sie sich nicht verstanden fühlen. Wenn Sie dringend psychologische Beratung und Betreuung benötigen.  Wenn Sie Ihr Immunsystem aufbauen möchten. Wenn Sie eine Beratung über Nahrungsergänzungsmittel wünschen. Wenn Sie den Heilpraktiker einfach mal "ausprobieren" wollen. Wenn Sie überzeugt sind von der alternativen (komplementären) Medizin. (...)

 

Wann soll ich zum Arzt ?

Es gibt sehr viele Indikationen wann Sie einen Arzt aufsuchen sollten. Letztlich bleibt es Ihnen selbst überlassen, es sei denn es tauchen lebensbedrohliche Symptome auf wie z.B. die eines Herzinfarktes, dann gibt es keine andere Wahl als den Notruf und notärztliche/ärztliche Behandlung.

Als Heilpraktikerin unterliege ich dem Heilpraktikergesetz und vielen anderen Gesetzen. Demnach gibt es einige Krankheiten die ich nicht behandeln darf. 

In solchen Fällen würde ich Sie sofort an einen Arzt verweisen.

 

Bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung?

Es gibt gesetzliche Krankenkassen die einen bestimmten Betrag im Jahr für die Behandlung durch einen Heilpraktiker übernehmen. Aber die wenigsten Kassen geben etwas zur Behandlung dazu. Vor einer Behandlung müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren ob diese evtl Kosten übernimmt.

 

Das Honorar

       Nach den gesetzlichen Regelungen zum Dienstvertrag hat der Heilpraktiker Anspruch auf eine Vergütung, die einer freien Vereinbarung unterliegt. Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§315 BGB).