Ausbildung zur/zum Heilpraktikerin/Heilpraktiker

Ausbildung

Möchten Sie einen neuen Weg einschlagen? Etwas neues lernen? Sich verändern?

War es schon immer Ihr Traum sich mit und in der Medizin zu beschäftigen? Wollen Sie Ihre medizinischen Vorkenntnisse nutzen um sich Selbstständig zu machen? Wollen Sie in ein völlig neues Berufsfeld eintauchen?


Dann werden ► SIE ◄

Heilpraktikerin / Heilpraktiker!!!!

Der Beruf des Heilpraktikers ist so vielseitig und individuell. Die ganzheitliche Arbeit ermöglicht es sich die Zeit für den Patienten zu nehmen die er benötigt. 

Lernen Sie die Anatomie des menschlichen Körpers kennen. Tauchen Sie ein in die phantastische Körperwelt!

Lernen Sie wie der Körper funktioniert und welche Krankheiten es gibt. Lernen Sie wie Sie die Patienten die zu Ihnen kommen, behandeln und mental unterstützen können. 

Auch wenn Sie keine medizinischen Vorkenntnisse haben aber es trotzdem gerne erlernen möchten. SIE...KÖNNEN JEDERZEIT BEGINNEN! 

Die naturheilkundliche, ganzheitliche Behandlung durch einen Heilpraktiker, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Ein Heilpraktiker arbeitet freiberuflich und selbstständig. Die Tätigkeitsbereiche sind sehr vielfältig und sind im Heilpraktikergesetz festgehalten und geregelt. Als Heilpraktiker empfängt man in der Regel seine Patienten in einer eigenen Praxis (Praxisraum) und stellt nach ausführlicher Anamnese eine Diagnose und behandelt das Leiden oder die Krankheit des Patienten. Dazu wendet er hauptsächlich die naturheilkundlichen und alternativmedizinischen Therapieverfahren an. Er nutzt die Labordiagnostik um Diagnosen zu stützen und entwickelt eine entsprechende individuelle Therapie für den Patienten. Der Heilpraktiker ergänzt das medizinische Angebot um die vielen alternativmedizinischen Therapien.

 

 

Das Berufsbild eines Heilpraktikers umfasst die naturheilkundliche Arbeit, also die Heilkunde am Menschen.

Die Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktiker Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen.

Die Ausübung der der Heilkunde als Heilpraktiker bedarf in Deutschland der staatlichen Erlaubnis

Wer also als Heilpraktiker arbeiten möchte, der muss sich einer schriftlichen sowie mündlichen Überprüfung des zuständigen Gesundheitsamtes unterziehen. Nach bestandener Überprüfung, wird dem Heilpraktiker die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung erteilt. Ohne Bestallung bedeutet dass die Heilkunde ohne Approbation ausgeübt wird.

 

 

Die Ausbildung zum Heilpraktiker unterliegt keiner staatlichen Aufsicht. Der Nachweis einer absolvierten Ausbildung ist keine Erlaubnisvoraussetzung, jedoch sollte es eines jeden Anspruches entsprechen, sich die notwendigen Kenntnisse (auch weit darüber hinaus) über eine Ausbildungsstelle, anzueignen.

Wie sich auf die Überprüfung vorbereitet wird ist also nicht vorgeschrieben, jedoch was abgefragt wird schon.

Die medizinischen Kenntnisse müssen sich über alle menschlichen Organsysteme in Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und Pathologie erstrecken.

Dazu zählen auch Erkrankungen der Psyche, der Sinnesorgane, Erkrankungen während der Schwangerschaft, im Kindesalter oder im Bereich der Geriatrie (Altersheilkunde).

Ärztliche Befunde muss ein Heilpraktiker lesen und bewerten können. Er muss Diagnosen stellen können, auch berufsbezogene und muss einen Behandlungsplan entwickeln. Dazu muss er seine gesetzmäßigen Einschränkungen kennen und einhalten.

Relevante Rechtsvorschriften z.B. Infektionsschutzgesetz, Pflichten und Rechte, Heilmittelwerbegesetz, Behandlungsverbote, Kenntnisse über Hygienvorschriften, Notfallsituationen und einiges mehr, müssen erkannt und beherrscht werden.

 

 Zusammengefasst:

  • Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen
  • Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten (besonders Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten), Pathologie des Menschen, Psychopathologie
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
  • Techniken der klinischen Befunderhebung (Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme)
  • Labordiagnostik
  • Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme
  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
  • Berufs- und Gesetzeskunde (einschließlich der gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen)Anwendungsgebiete, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen der Naturheilkunde.

Voraussetzungen für eine Ausbildung :

• Interesse an Medizin und Naturwissenschaften      

• Selbstdisziplin 

• Lernbereitschaft

• Spaß am Lernen

 



Wir informieren Sie gerne über alles in einem persönlichen Gespräch. Für einen kleinen Einblick ist nach Absprache natürlich auch ein kostenloser Probeunterricht möglich.


 

 

Zugangsvoraussetzung für die amtsärztliche Prüfung (Mainz-Bingen)

  • formloser Antrag (soweit bereits bekannt mit der Angabe des beabsichtigten späteren Niederlassungsortes)
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Vollendung 25. Lebensjahr
  • Hauptschulabschluss
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O, zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate
  • Ärztliches Attest des Haus- oder Amtsarztes mit den Angaben, dass physisch und psychisch nichts gegen die Ausübung als Heilpraktiker(in) spricht und dass Sie frei sind von ansteckenden Krankheiten; zum Antragzeitpunkt nicht älter als 3 Monate
  • Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes; zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate
  • beglaubigte Kopie des Bundespersonalausweises oder Reisepasses
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • Nachweis über evtl. bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker
  • Bei einem der Antragstellung vorausgegangenen Wohnsitzwechsel: Anfrage an bisherige Erlaubnisbehörde nach dem HPG, ob Kenntnisse vorliegen oder Akten vorhanden sind (auch bei Zweitwohnsitz)