Seminare

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Eine kleine Anmerkung die leider meist nicht erwähnt wird:

 

Die Ausbildung zum/zur Heilpraktiker*in, beinhaltet grundsätzlich und ausschließlich die Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathologie des menschlichen Körpers. Zusätzlich werden die notwendigen, für die Ausübung des Heilpraktikerberufs relevanten Rechtsvorschriften aus dem Straf- und Zivilrecht sowie aus anderen einschlägigen Rechtsgebieten, insbesondere das Heilpraktikergesetz, das Patientenrechtegesetz, das Heilmittelwerbegesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vermittelt, sowie alle weiteren beschriebenen Punkte der gesetzlich festgelegten Überprüfungsleitlinien.

 

Das heißt, dass die Ausbildung keinerlei Therapieformen wie z.B. Homöopathie, Osteopathie, Akkupunktur usw. vermittelt. Diese müssen nach der Ausbildung erlernt werden. (natürlich ist das auch parallel zur Ausbildung möglich) 

Bei Bedarf und auf Wunsch, können bestimmte Seminare organisiert und zusätzlich gebucht werden, die dazu dienen einen Einblick in verschiedene Therapien zu erhalten und auch schon Fertigkeiten dafür zu erlangen.